Behandlung nach ärztlicher Verordnung
Ihr habt die Möglichkeit, bei eurem Hausarzt eine ärztliche Verordnung zu holen und auf mich zu verweisen, da ich als freiberufliche Heilmasseurin tätig bin.
HEILMASSAGE: ca. 45 min
- Die Bewilligung von Heilmassagen gilt momentan nur für die SVS.
- Bei der ÖGK und BVAEB sind Bewilligungen momentan NICHT notwendig.
- Besitzt ihr eine Zusatzversicherung, übernimmt diese, je nach Vertragsart.
WICHTIGE INFO AM RANDE:
Mir persönlich ist es wichtig, dass ihr SELBST über eure körperlichen Beschwerden berichtet, denn ihr allein wisst und spürt, wo’s zwickt und wo’s zwackt.☺️

Ich bin für dich da
Du bist dir unsicher, welche Therapie für dich passt oder hast weitere Fragen? Ich nehme mir für dich Zeit und berate dich gerne!
Ich bin von MONTAG bis FREITAG von 9:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.
Du kannst mir natürlich auch jederzeit eine E-Mail, SMS oder Whatsapp Nachricht schreiben!